Anleitung zur Anmeldung

Durch die einmalige Registrierung eines Benutzerkontos kann jede Familie alle Buchungen ihrer Kinder für die Kreativ- und Freizeitwoche und die Herbstsportwoche in diesem und in den Folgejahren einfach und selber organisieren und verwalten.

Eröffnung eines Benutzerkontos

  • Klicken Sie auf den Button «Ein neues Konto eröffnen» oder im blauen Balken oben rechts auf «Registrierung».
  • Geben Sie eine persönliche Email-Adresse an (Gross- und Kleinschreibung).
  • Wählen Sie ein Passwort (mind. 8 Zeichen).
  • Klicken Sie auf "absenden".
  • Wichtig: Eine Aktivierungs-Email wird an die angegebene Adresse gesendet (evtl. im Spam-Ordner nachschauen). Dort müssen Sie das Konto unbedingt bestätigen. Ansonsten bleibt der Account inaktiv, und Sie können keine Buchung vornehmen.
  • Klicken Sie im Email auf «Anmeldung bestätigen».
  • Das Konto wurde aktiviert.
  • Bitte loggen Sie sich erneut ein (oben rechts auf "Anmelden") und füllen Ihr Profil aus.
    Wichtig: unter "Notfall" muss eine Telefonnummer sowie ein Name angegeben werden.
  • Die Angaben der Kinder können jetzt noch nicht registriert werden. Dies ist erst möglich, wenn die Angebote buchbar sind, resp. bei der 1. Anmeldung eines Kurses.


Anmeldung für Kurse

  • Melden Sie sich mit dem Benutzernamen und Passwort an ("Anmelden).
  • Es dürfen max. 2 Kurse pro Kind gebucht werden.
  • Das Kind muss im Jahr der Durchführung das erforderliche Mindestalter erreichen.
  • Die Buchungen sind verbindlich und können nicht storniert oder umgebucht werden.
  • Eine Nichtbezahlung führt nicht automatisch zur Löschung der Buchung. Alle gebuchten Kurse müssen bezahlt werden.


Bezahlung

  • Die Rechnung für die gebuchten Kurse wird nach dem Anmeldeschluss per Email verschickt.
  • Die Rechnung kann im Benutzerkonto abgerufen werden.
  • Die Zahlung muss innerhalb von 10 Tagen per E-Banking erfolgen.
  • Die Kurskosten müssen vor Kursbeginn bezahlt werden. Eine Barzahlung bei der Kursleitung ist nicht möglich.

Rückerstattung

  • Eine Rückerstattung der Kursgebühren ist nur in Ausnahmefällen möglich, z.B. bei Krankheit oder Unfall, sofern ein Arztzeugnis vorgelegt wird.